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   LSG Sachsen, 30.07.2004 - L 2 U 161/03 LW   

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https://dejure.org/2004,26631
LSG Sachsen, 30.07.2004 - L 2 U 161/03 LW (https://dejure.org/2004,26631)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 30.07.2004 - L 2 U 161/03 LW (https://dejure.org/2004,26631)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 30. Juli 2004 - L 2 U 161/03 LW (https://dejure.org/2004,26631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bandscheibenbedingte Erkrankung der unteren Lendenwirbelsäulen-Segmente als Berufskrankheit; Voraussetzung für den Eintritt des Versicherungsfalls einer Berufskrankheit; Bedeutung von berufskrankheitenunabhängigen Ursachenbeiträgen ; Teilursächlichkeit von beruflichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R

    Berufskrankheit, Tatbestandsmerkmal der Aufgabe aller Tätigkeiten

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.07.2004 - L 2 U 161/03
    Zu berücksichtigen ist des Weiteren, dass das Merkmal der Aufgabe der belastenden Tätigkeit erst dann erfüllt ist, wenn alle belastenden Tätigkeiten in vollem Maße aufgegeben worden sind (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 22.06.2000, Az.: B 2 U 34/99 R).

    Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß im Sinne des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (vgl. BSG, Urteil vom 22.08.2000, Az. B 2 U 34/99 R).

  • OLG Oldenburg, 28.04.1999 - 2 U 41/99

    Maßgeblichkeit der zuletzt ausgeübten Tätigkeit bei der Ermittlung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.07.2004 - L 2 U 161/03
    Diese Grundsätze sind auch auf die Kausalitätsbetrachtung von berufsbedingten Bandscheibenerkrankungen der LWS und deren weiteren Folgen anzuwenden (vgl. Urteil des Senats vom 25.10.2002, Az.: L 2 U 41/99).
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